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Der Fachbereich IT-Recht und Datenschutz

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Der Fachbereich Informationstechnologierecht und Datenschutz beschäftigt sich mit solchen Regelungen, die sich mit der Datenverarbeitung rund um das World Wide Web befassen. Es handelt sich dabei um eine Schnittstelle aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten, vor allem dem Urheber- und Medienrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Verwaltungsrecht, Strafrecht, Handelsrecht sowie sogar dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Das sog. IT-Recht wird im Übrigen vereinzelt auch Computerrecht, EDV-Recht, Internetrecht und Softwarerecht genannt.
Im Mittelpunkt dieses Fachbereichs stehen sämtliche elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, mithin alle im Internet angebotene Gefälligkeiten, sei es Suchmaschinen, E-Mails, Blogs, Podcasts, Chatrooms oder Online-Shops (E-Commerce). Dabei spielen vor allem der Datenschutz, die IT-Sicherheit und der Kinder- und Jugendschutz im Internet zentrale Rollen. Während es bei der IT-Sicherheit maßgeblich um den Schutz vor Hackern und deren Cyberattacken geht, umfasst der Datenschutz den Schutz des Einzelnen, soweit es um den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geht. Dies betrifft beispielsweise auch die sog. Vorratsdatenspeicherung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz spielt zudem die IT-Compliance eine wesentliche Rolle, etwa hinsichtlich des Umgangs mit Passwörtern. Weitere häufige Aufgabengebiete im Datenschutzbereich sind aber auch die E-Mail-Archivierung und Cloud Computing. Schließlich bildet auch das IT-Strafrecht einen eigenen Schwerpunkt innerhalb dieses Fachbereichs. Hierbei geht es etwa nicht nur um Computerbetrug und -sabotage, sondern auch um die Verletzung des Briefgeheimnisses durch das Ausspähen und Abfangen von Daten, da die strafrechtlichen Regelungen insoweit beispielsweise auch auf E-Mails anwendbar sind.

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Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Informationstechnologierecht und Datenschutz sind daher gleichermaßen mannigfaltig, zumal mit weiteren Entwicklungen stetig neue Einsatzgebiete geschaffen werden. Nicht zuletzt deshalb spezialisieren sich Kanzleien auf diesen Fachbereich. Daher suchen Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien zunehmend qualifizierte Rechtsanwält:innen. Unternehmen suchen ebenso zunehmend insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen, vor allem für Datenschutz und IT-Compliance. In einigen Unternehmen ist eine (erfolgreich) abgelegte zweite juristische Prüfung noch nicht einmal zwingende Voraussetzung, da Unternehmen ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden. Jurist:innen mit guten Kenntnissen im IT-Recht können darüber hinaus Karriere bei verschiedenen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern gesucht machen. Zu nennen ist allen voran die Bundesnetzagentur, die beispielsweise durch das TKG befugt ist, sogenannten marktbeherrschenden Unternehmen besondere Auflagen zu erteilen und damit regulierend in den Markt einzugreifen. Daneben bestehen einschlägige Karrieremöglichkeiten bei der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten [KJM] oder der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [BPjM].

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielte das Informationstechnologierecht bisher in aller Regel keine Rolle. Mittlerweile gibt es zumindest an einigen Universitäten einen entsprechenden Schwerpunkt, ggf. in Verbindung mit Geistigem Eigentum (in Englisch: Intellectual Property, kurz: IP; bestehend aus Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht). Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einer einschlägigen Rechtsabteilung eines Unternehmen absolviert wurden. Da es sich bei Informationstechnologierecht und Datenschutz um einen vergleichsweise eher neuen Fachbereich handelt, der zudem zunehmend wichtiger wird, sticht man bei der der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern dann besonders hervor, wenn man bereits erste Erfahrungen vorweisen kann. Diese lassen sich frühzeitig entweder durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in sammeln.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich IT-Recht und Datenschutz

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