In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Bau- und Architektenrecht.

Allgemeines zum Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die sich unmittelbar und mittelbar auf den Bau eines Gebäudes beziehen, also beispielsweise zum Bauvertrag, zur Baugenehmigung oder auch zu Rechten der Architekt:innen und der Ingenieur:innen.

Zunächst wird beim Baurecht zwischen privatrechtliches und öffentlich-rechtliches Baurecht unterschieden. Letzteres befasst sich maßgeblich mit der Genehmigung von Bauvorhaben sowie dem Nachbarrecht und den Interessen der Allgemeinheit bei einem Bau. Ersteres befasst sich hingegen vor allem mit allen am Bauprozess beteiligten Personen, wie dem Bauherren und dem Bauunternehmer, aber auch der Architektin bzw. dem Architekten; insoweit wird auch von Architektenrecht gesprochen. Während das Baurecht den gesamten Bauprozess begleitet – beginnend mit der grundlegenden Planung über den Bauvertrag bis hin zur Bauabnahme – regelt das Architektenrecht sämtliche Rechte und Pflichten einer Architektin bzw. eines Architekten. Diese sind Freiberufler:innen, genauso wie Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen, die sich im Zweifel vor ihren Architektenkammern verantworten müssen, etwa bei groben Verstößen des Architektenvertrages, zumindest soweit eine reine Architektenhaftung nicht ausreichend ist. In einem Architektenvertrag können bis zu drei verschiedene Leistungsarten vereinbart werden:

  1. Grundleistungen, wie die Mitwirkung bei der Vergabe, die Genehmigungsplanung, die Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung, die Dokumentation und die Objektüberwachung.
  2. Besondere Leistungen, wie die Erstellung eines Finanzierungsplans, die Prüfung auf Umweltverträglichkeit, die Erstellung eines Inventar- und Ausrüstungsverzeichnisses, die Baubegehung nach Übergeben des Gebäudes und die Objektverwaltung.
  3. Zusätzliche Leistungen, wie die Projektsteuerung.

Das Vergaberecht nimmt hier jedoch eine besondere Stellung ein. Dieses umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die sich unmittelbar und mittelbar auf die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und (in bestimmten Fällen) private Auftraggeber:innen beziehen. Es ist damit freilich auch Teil des Bau- und Architektenrechts, aufgrund seiner Komplexität handelt es sich dabei um ein eigenständiges (Teil)Rechtsgebiet, in dem sogar ein Fachanwaltstitel erworben werden kann.

Ferner ist das Grundstücks- und Immobilienrecht ein Teilrechtsgebiet, sowohl des Bau- und Architektenrechts als auch des Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Aufgrund seiner eigenen Komplexität erfährt auch dieses (Teil)Rechtsgebiet oftmals eine eigenständige Bedeutung.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Bau- und Architektenrecht finden sich insbesondere Baugesetzbuch [BauGB], in den landesrechtlichen Bauverordnungen [BauO], der Baunutzungsverordnung [BauNVO] und dem Denkmalschutzgesetz sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung [VOB], im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] und in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI].

Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Bau- und Architektenrecht?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Bau- und Architektenrecht sind zwar vergleichsweise begrenzt, solche Jurist:innen sind jedoch sehr begehrt.

Ein:e auf Bau- und Architektenrecht versierte:r Volljurist:in kann sich zunächst als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen oder Großkanzlei finden. Zum Teil gibt es sogar hierfür spezialisierte Kanzleien. Anwaltliche Karrieremöglichkeiten bestehen auch bundesweit; eine Hochburg besteht hierbei grundsätzlich nicht.

Wer sich hingegen präferiert mit öffentlich-rechtlichem Baurecht auseinandersetzen möchte, kann eine Karriere im öffentlichen Dienst, und dort vor allem in einer Bauaufsichtsbehörde, anstreben. Demgegenüber besteht für all diejenige, die ihren eigenen Schwerpunkt auf das Architektenrecht legen möchten, eine Karrieremöglichkeit in einer Architektenkammer. Hierbei handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die maßgeblich die beruflichen Belange ihrer Architekt:innen vertreten.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das Baurecht gehört in der universitären Ausbildung im Wesentlichen zum Pflichtstoff; demgegenüber spielt insbesondere das Architektenrecht dort gar keine Rolle. Beides gilt auch für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn die Anwaltsstation und Wahlstation nicht in einer einschlägigen, auf Architektenrecht spezialisierten Kanzlei, absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse dafür selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.

Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich auch guter Kenntnisse im allgemeinen Vertragsrecht, auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Das allgemeine Vertragsrecht ist jedoch wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung und des Rechtsreferendariats; hinzukommt, dass die Vertragsgestaltung an sich im juristischen Vorbereitungsdienst in ihrer praktischen Umsetzung intensiv(er) gelehrt wird. Gleiches gilt im Übrigen auch für die notwendigen Kenntnisse im Zivilprozessrecht.

Promotion, ein LL.M. und / oder ein an der Universität Speyer zu erwerbender Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.) sind hier sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht Fachanwalt werden?

§ 14e der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw -anwalt für Bau- und Architektenrecht“. Danach werden besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen verlangt:

  • Bauvertragsrecht;
  • Recht der Architekt:innen und Ingenieur:innen;
  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen;
  • Grundzüge des öffentlichen Baurechts.

Darüber hinaus sind Kenntnisse über die einschlägigen Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung erforderlich.