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Der Fachbereich Intellectual Property (IP)

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Der Fachbereich Intellectual Property (IP) setzt sich maßgeblich aus den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht zusammen. Während das Urheberrecht dem künstlerischen Bereich zuzuordnen ist, gehört der gewerbliche Rechtsschutz, bestehend vor allem aus den Teilrechtsgebieten Patentrecht sowie dem Marken-, Design- und Geschmacksmusterrecht, zum gewerblichen Bereich.

Damit bietet dieser Fachbereich aufgrund seiner verschiedenen Ausgestaltungen eine Bandbreite an interessanten Tätigkeitsfeldern. So geht es beim Patentrecht grundsätzlich um die Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, zumindest so weit sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Das Markenrecht schützt hingegen die Marke einer Dienstleistung oder einer Ware, wobei es verschiedene Arten von Marken gibt, wie Wörter, Personennamen und Abbildungen, oder aber auch Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen sowie Formen. Insoweit gibt es Überschneidungen zum Design- und Geschmacksmusterrecht, welches vielmehr die ästhetische Erscheinungsform, wie Gestalt, Farbe und Form, schützt. Das Urheberrecht schützt demgegenüber persönliche geistige Schöpfungen. Schutzgegenstand ist mithin das Werk, unabhängig ob aus Literatur, Kunst oder Wissenschaft. Konkret schützt das Urheberrecht also nicht nur Romane, Musikwerke und Filme, sondern beispielsweise auch Lichtbildwerke (Fotografien), Sprachwerke wie (öffentliche) Reden, Werke aus dem Computerbereich (Computerprogramme und -spiele), Tanz, Pantomime und vergleichbare „persönliche geistige Schöpfungen“.

 

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Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Intellectual Property sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben sich diesem Fachbereich verschrieben, einige haben sich hierauf (in Kombination mit Medienrecht) spezialisiert. Folglich werden für diesen Fachbereich stets qualifizierte Rechtsanwält:innen gesucht. Zudem sind in einschlägigen Unternehmen auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Intellectual Property bzw. insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz. Daneben bietet dieser Fachbereich auch verschiedene Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst. So ist im Hinblick auf den gewerblichen Rechtsschutz etwa im Deutschen Patent- und Markenamt, welches die entsprechenden Register führt, eine Karriere möglich. Wer demgegenüber mehr urheberrechtlich tätig werden möchte, kann eine Karriere bei einer Verwertungsgesellschaft anstreben. Die wohl bekannteste dieser Institutionen ist die GEMA, welche die Urheberrechte und Schutzrechte für die Urheber wahrnimmt. Bei diesen Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst genügt in aller Regel lediglich der Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielt Intellectual Property (IP) nur bedingt eine Rolle. Der gewerbliche Rechtsschutz gehört in aller Regel nicht zum Pflichtstoff, das Urheberrecht lediglich in seinen Grundlagen. Etwas anderes gilt nur, wenn Intellectual Property oder der gewerbliche Rechtsschutz bzw. das Urheber- und Medienrecht als Schwerpunkt gewählt wurde. Die weiteren notwendigen Grundlagen (Unterlassung, Schadensersatz, Vertrag) werden jedoch durch die Schuldrechtsvorlesungen vermittelt. Im juristischen Vorbereitungsdienst gilt zuvor Gesagtes entsprechend, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einem einschlägigen Unternehmen absolviert wurden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern daher besonders hervorstechen möchte, sollte möglichst frühzeitig entsprechende Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit Intellectual Property sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Gewerblicher RechtsschutzUrheber- und Medienrecht.

Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Intellectual Property (IP)

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