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Der Fachbereich Vergaberecht

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Der Fachbereich Vergaberecht beschäftigt sich hauptsächlich mit denjenigen rechtlichen Bestimmungen, die sich unmittelbar und mittelbar auf die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche – und in bestimmten Fällen auch private – Auftraggeber beziehen. Öffentliche Aufträge beinhalten in erster Linie den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen für staatliche Institutionen. Besonders relevant und bekannt ist dabei die Vergabe von Bauprojekten. Die Vergabe umfasst jedoch nicht nur den Erwerb von Leistungen an sich, sondern auch den gesamten Prozess um Ausschreibung, Angebotsabgabe und Vertragsverhandlungen.

Dieser Fachbereich weist damit zwar wesentliche Parallelen und Überschneidungen zum Fachbereich Öffentliches Wirtschaftsrecht – dem Verwaltungswirtschaftsrecht – auf, ist jedoch oftmals aufgrund seiner Komplexität und Spezifität ein eigenständiger Fachbereich.

Der Fachbereich Vergaberecht ist aufgrund der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rein öffentlich-rechtlich geprägt, sodass die Regelungen zum allgemeinen Zivilrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] hier nicht einschlägig sind, da diese ausschließlich die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regeln. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen im öffentlichen Vergaberecht geschaffen. Diese Vorschriften sollen insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs sicherstellen und damit der Transparenz und Gleichbehandlung dienen. Das Ziel des Vergabeverfahrens ist es, nicht nur Fairness zu gewährleisten, sondern auch Effizienz zu gewährleisten. Letztendlich soll die öffentliche Hand vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.

Das Vergabeverfahren ist deshalb auch strengstens geregelt. Eine Herausforderung ist es bereits, das richtige Vergabeverfahren zu wählen. Im deutschen Vergaberecht ist zwischen öffentlicher Vergabe, beschränkter Vergabe und freihändiger Vergabe zu unterscheiden. Dadurch variieren selbstverständlich auch die Anforderungen an die Anträge und an die sonstigen Unterlagen. Etwaige Fehler können dabei schnell zu finanziellen Einbußen auf Seiten der Unternehmen führen, wenn die Fehler einen Zuschlag behindern.

Zunehmend gehört auch das europäische Vergaberecht zu diesem Fachbereich. Dieses kommt zwar nur dann zur Anwendung, wenn der geschätzte Wert des Auftrags die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge überschreitet. Es soll im Anwendungsfalle dann aber sicherstellen, dass einheimische Unternehmen nicht bevorzugt behandelt werden. Seine primäre Aufgabe besteht mithin darin, die Interessen aller Unternehmen zu schützen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ansässig sind.

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Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Vergaberecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Zunächst haben sich eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien diesem Fachbereich verschrieben. Des Weiteren besteht der Karriereweg als Syndikusanwält:in in einem einschlägigen Unternehmen. Daneben haben vergaberechtlich versierte Volljurist:innen die Möglichkeit in einer Behörde oder (kommunal)politisch tätig zu werden. Die beruflichen Möglichkeiten beschränken sich dabei nicht nur auf nationale Ebenen wie Land oder Bund. Ein attraktives Karriereziel bietet beispielsweise auch der Juristische Dienst der Europäischen Kommission, der einerseits die Kommission in rechtlichen Fragen berät und andererseits vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg vertritt. Ebenfalls als äußerst attraktiver öffentlicher Arbeitgeber gilt das Auswärtige Amt, aufgrund seiner Vielfalt an Tätigkeitsbereichen und der Bandbreite möglicher Aufgaben. Die Einsatzmöglichkeiten erstrecken sich hier von Rechts- und Konsularangelegenheiten über politische, wirtschaftliche und kulturelle Belange bis hin zur Pressearbeit und Protokollführung, wodurch auch verschiedene Aspekte des Vergaberechts abgedeckt werden können.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielt das Vergaberecht in aller Regel gar keine Rolle, nur vereinzelnd gibt es einzelne Vorlesungen, selten einen entsprechenden Schwerpunkt. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest soweit Verwaltungsstation, Anwaltsstation und / oder die Wahlstation nicht bei einer entsprechenden Behörde bzw. nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einem einschlägigen Unternehmen absolviert wurden. Die notwendigen Grundlagen, wie die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, die Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren sowie der Verfahrens- und Prozessführung, etwaige  vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts sowie in Grundzügen des öffentlichen Preisrechts, müssen daher in aller Regel im Selbststudium angeeignet werden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern besonders hervorstechen möchte, sollte möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Vergaberecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Vergaberecht

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