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Der Fachbereich Immobilienwirtschaftsrecht

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Der Fachbereich Immobilienwirtschaftsrecht setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, vor allem aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dem Grundstücks- und Immobilienrecht sowie dem Bau- und Architektenrecht. 

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst dabei sämtliche rechtliche Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit Miete, Pacht und Wohnungseigentum stehen. Während sich das auf die Verhältnisse zwischen Mieter und Vermieter sowie Mieter untereinander (Nachbarrecht), regelt das Wohnungseigentumsrecht die Verhältnisse der Eigentümer von einzelnen Wohnungen in einem Gebäudekomplex untereinander. Das Pachtrecht spielt nicht nur Rahmen der Landwirtschaft (sog. Landpacht) eine Rolle, sondern etwa auch im Gastronomiebereich. Im Miet- und Pachtrecht kann freilich auch das Maklerrecht eine Rolle spielen, zumindest wenn ein Makler als Vermittler beauftragt wurde. 

Das Bau- und Architektenrecht umfasst demgegenüber sämtliche rechtliche Regelungen, die sich unmittelbar und mittelbar auf den Bau eines Gebäudes beziehen, also etwa zum Bauvertrag, zur Baugenehmigung oder auch zu Rechten der Architekten und der Ingenieure.

Das Grundstücks- und Immobilienrecht ist das sicherlich bekannteste Teilrechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Bau- und Architektenrechts, welches vor allem solche rechtlichen Regelungen umfasst, die sich unmittelbar oder mittelbar mit den Rechtsverhältnissen und den Rechten an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen befassen. Es geht dabei zwar auch Wohnungseigentümer- oder Bauvertragsrecht, allerdings insgesamt wesentlich zentrierter um Grundstückskaufverträge, Mängelgewährleistung, Fragen rund um das Grundbuch, Erbbaurecht und Kreditsicherungsrecht an Grundstücken (Hypothek und Grundschuld). Darüber hinaus beschränkt sich das Grundstücks- und Immobilienrecht wesentlich mehr auf das private Baurecht als es bei dem Bau- und Architektenrecht der Fall ist.

 
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Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Immobilienwirtschaftsrecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Kanzleien haben sich auf diesen Fachbereich spezialisiert und suchen stets qualifizierte Rechtsanwält:innen. Während sich Jurist:innen in den Schwerpunkten Miet- und Wohnungseigentümerrecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht auch als zertifiziere Mediator:innen, selbst ohne erfolgte zweite Juristische Staatsprüfung, oder auch als Notar:innen selbstständig machen können, bietet der Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht auch Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst, und dort vor allem in einer Bauaufsichtsbehörde oder in einer Architektenkammer.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung sind vor allem (sowohl das privatwirtschaftliche als auch das öffentlich-rechtliche) Baurecht sowie das Grundstücks- und Immobilienrecht ein wesentlicher Bestandteil, auf den auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird. Das Miet- und Pachtrecht gehört zumindest hinsichtlich der Grundkenntnisse zum Pflichtstoff. Das Wohnungseigentumsrecht und das Architektenrecht spielen in der juristischen Ausbildung indes im Grunde gar keine Rolle. Dennoch lassen sich so in der juristischen Ausbildung ausreichend Eindrücke zum Fachbereich Immobilienwirtschaft sammeln. Diese ersten Berührungspunkte lassen sich durch frühzeitige berufliche Erfahrungen festigen, sei es in diesem Fachbereich oder schwerpunktmäßig in einem der jeweiligen Rechtsgebiete, sei es als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren. Eine frühzeitige Schwerpunktsetzung bietet für die spätere Karriere insoweit Vorteile, dass dies stets einen guten Eindruck bei den einschlägigen Kanzleien macht, sei es für die Einzelausbildung in der Anwaltsstation, der Wahlstation oder auch beim Karriereeinstieg als Volljurist:in.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Miet- und WohnungseigentumsrechtGrundstücks- und Immobilienrecht ➽ Bau- und ArchitektenrechtVerwaltungswirtschaftsrecht und Öffentliches Baurecht.

Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Immobilienwirtschaftsrecht

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